• Erklärung zur Barrierefreiheit

    Wir (Ortsgemeinde Pellingen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.

    Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

    Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

    Website:

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pellingen.de.

    Erklärung:

    Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:

    Letzte Aktualisierung der Website:

    Diese Website wurde zuletzt am 25.11.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

    Feedback und Kontaktangaben:

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

    Melden Sie sich gerne bei uns unter:

    Ortsgemeinde Pellingen, vertreten durch Ortsbürgermeister Andreas SteierVG Konz (Verwaltung)
    Am Markt 11
    54329 Konz
    +496501830
    pellingen@konz.de

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

    Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

    • Eingebettete digitale Karten von Drittanbietern (z. B. Google Maps)
    • Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
    • Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
    • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
    • Es fehlen teilweise Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
    • Dokumente aus Büroanwendungen sind ggf. nicht barrierefrei.
    • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
    • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter pellingen@konz.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse/postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
    • Anwendungen von Drittanbietern können uns von diesen Anbietern derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
    • Eingebettete Karten von OpenStreetMap sind in dem Rahmen barrierefrei, wie sie zur Verfügung gestellt werden.

    Evaluationsmethode:

    Selbst überprüft.

    Durchsetzungsverfahren:

    Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

    Diese erreichen Sie unter:

    Landesbeauftragter für die Belange behinderter MenschenMinisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    Telefon: +496131165342
    Fax: +49613116175342
    E-Mail: lb@msagd.rlp.de

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

    Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.12.2025 überprüft.

    Quelle:

    https://www.e-recht24.de