
Ortsgemeinde Pellingen
Ortsgemeinde Pellingen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Ortsgemeinde Pellingen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Website:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pellingen.de.
Erklärung:
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:
Letzte Aktualisierung der Website:
Diese Website wurde zuletzt am 25.11.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Ortsgemeinde Pellingen, vertreten durch Ortsbürgermeister Andreas SteierVG Konz (Verwaltung)
Am Markt 11
54329 Konz
+496501830
pellingen@konz.deStand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Eingebettete digitale Karten von Drittanbietern (z. B. Google Maps)
- Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.
- Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
- Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
- Es fehlen teilweise Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
- Dokumente aus Büroanwendungen sind ggf. nicht barrierefrei.
- PDF-Dokumente (mehrheitlich)
- Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter pellingen@konz.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse/postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
- Anwendungen von Drittanbietern können uns von diesen Anbietern derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Eingebettete Karten von OpenStreetMap sind in dem Rahmen barrierefrei, wie sie zur Verfügung gestellt werden.
Evaluationsmethode:
Selbst überprüft.
Durchsetzungsverfahren:
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter MenschenMinisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: +496131165342
Fax: +49613116175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.deErstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.12.2025 überprüft.
Quelle:
https://www.e-recht24.de
Impressum nach § 5 DDG und § 18 MStV:
Ortsgemeinde Pellingen, vertreten durch Ortsbürgermeister Andreas Steier
VG Konz (Verwaltung)
Am Markt 11
54329 Konz
+496501830
Fotorechte:
Titelbild Ortsgemeinde Pellingen: Blickwinkel PR
Bild Andreas Steier: Blickwinkel PR
Bild Windräder Pellingen: Blickwinkel PR
Bild Schafe: Blickwinkel PR
Wappen Pellingen: Verbandsgemeinde Konz
KiTa und Grundschule Pellingen: Andreas Steier
Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

